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Benötigen Inhaber eines Deutschland-Passes ein Visum für Bosnien und Herzegowina?

Umfasst 11 Reisepässe und 80 Reiseziele. Regeln, die älter als 30 Tage sind, werden zur erneuten Prüfung markiert.

Brauchst du ein Visum?

So funktioniert dieses Tool

Wir lesen für jedes Paar den offiziellen Hinweis und halten das Datum fest. Hier wird nichts automatisch generiert; Paare ohne dokumentierte Prüfung werden nicht angezeigt.

So prüfen wir

Kein Visum. Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb von sechs Monaten ohne Visum in Bosnien und Herzegowina aufhalten.

Das Auswärtige Amt teilt mit, dass deutsche Staatsangehörige kein Visum benötigen. Sie dürfen sich höchstens 90 Tage innerhalb von sechs Monaten im Land aufhalten. Für die Einreise genügen Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, nicht aber der vorläufige Personalausweis. Die Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Ausländer müssen sich bei der Polizei anmelden. Hotels erledigen das in der Regel. Wer länger als drei Tage bleibt und nicht im Hotel wohnt, geht innerhalb von 48 Stunden zur nächsten Polizeistation.

Quelle: Auswärtiges Amt (German Federal Foreign Office). Geprüft am 1. Nov. 2026Quelle ansehen

Maximaler Aufenthalt
Bis zu 90 Tage in sechs Monaten
Darüber hinaus ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Akzeptierte Dokumente
Reisepass, Personalausweis; nicht vorläufiger Personalausweis
Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass werden akzeptiert. Der vorläufige Personalausweis nicht.
Gültigkeit des Dokuments
3 Monate über die Ausreise hinaus
Die Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise also entsprechend länger.
Anmeldung
Innerhalb von 48 Stunden bei Aufenthalt über 3 Tage
Hotels melden Gäste meist an. Andernfalls zur nächsten Polizeistation gehen. Bei Versäumnis können Geldstrafen drohen.
Finanzmittel
BAM 150 pro Aufenthaltstag
Das Außenministerium von Bosnien und Herzegowina legt das Minimum für Ausländer auf KM 150 pro geplantem Aufenthaltstag fest, oder den Gegenwert in konvertierbarer Fremdwährung.

Änderungen an dieser Regel

  • 1. Nov. 2026Police registration within 48 hours applies to stays of more than three days.